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Monat: Februar 2021

Überbrückungshilfe Phase 2: Fördermonate September bis Dezember

Fördermonate September bis Dezember
Die Phase II der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die Phase II können seit 21. Oktober gestellt werden. Die Antragsfrist endet nach aktueller Verlängerung erst am 31. März 2021.

Das Wichtigste

  • Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
  • Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge
  • Erhöhung der Fördersätze: Künftig werden erstattet
  • 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch
  • 60 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 %
  • 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 %.
  • Die Personalkostenpauschale von 10 % der förderfähigen Kosten wird auf 20 % erhöht.
  • Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Die Antragsstellung läuft wie bei Phase I der Überbrückungshilfe über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwalt).